Elektronische Rechnungen - eRechnungen
Die Stadt Elzach nimmt elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) entgegen. Die Stadt Elzach akzeptiert gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden‐Württemberg (ERechVOBW) und des Bundes (Wachstumschancengesetz) Rechnungen in elektronischer Form in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD‐Rechnung. Für eine schnelle Verarbeitung bevorzugen wir Rechnungen im ZUGFeRD-Format.
Für die Übermittlung von E-Rechnungen sind die folgenden Wege vorgesehen:
Rechnungen an die Stadt Elzach
per E-Mail an das zentrale Rechnungspostfach: eRechnungen@elzach.de
über die Leitweg-ID über den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (service-bw) für die öffentlichen Verwaltungen
Leitweg-ID der Stadt Elzach: 08316010-A5177-10
Rechnungen an den Gemeindeverwaltungsverband Elzach (GVV)
per E-Mail an das Rechnungspostfach: eRechnungen.gvv@elzach.de
über die Leitweg-ID über den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (service-bw) für die öffentlichen Verwaltungen
Leitweg-ID des Gemeindeverwaltungsverbands Elzach: 08316010-A5707-69
Rechnungen an die Eigenbetriebe (ausschließlich per E-Mail)
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Elzach: eRechnungen.see@elzach.de
Eigenbetrieb Stadtwerke Elzach: eRechnungen.swe@elzach.de
Wichtige Hinweise zum Rechnungsversand
Die eingerichteten E-Mail-Postfächer dienen ausschließlich dem Empfang elektronischer Rechnungen.
Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:
An die Rechnungspostfächer dürfen nur Rechnungen und ggf. rechnungsbegründende Unterlagen übermittelt werden. Mahnungen, Zahlungserinnerungen, allgemeine Anfragen, Werbung oder sonstige Korrespondenz werden über diese Postfächer nicht bearbeitet.
Bitte achten Sie auf eine eindeutige Zuordnung des Rechnungsempfängers. Für die Stadt Elzach, den Gemeindeverwaltungsverband Elzach sowie die Eigenbetriebe bestehen jeweils separate Rechnungseingänge.
E-Rechnungen sind ausschließlich an das für den jeweiligen Rechnungsempfänger vorgesehene Postfach bzw. über die zugehörige Leitweg-ID einzureichen.
Geht eine Rechnung bei einem nicht zuständigen Rechnungseingang ein, ist eine Bearbeitung oder Weiterleitung aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Rechnung muss in diesem Fall erneut an den richtigen Rechnungseingang übermittelt werden.
Bitte übermitteln Sie jede Rechnung nur einmal und nutzen Sie hierfür ausschließlich einen der vorgesehenen Übermittlungswege.

