Lärmaktionsplan

Beschluss des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der dritten Stufe der EG-Umgebungsrichtlinie gemäß § 47 d BImSchG

Die Stadt Elzach hat als für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgestellt. Der Beschluss erfolgte unter Abwägung der im Offenlagezeitraum des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.09.2020. Der Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm der Hauptverkehrsstraßen kann über die Internetseite der Stadt Elzach unter www.elzach.de unter öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
 

Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan können nachstehend eingesehen werden:

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Stadtverwaltung Elzach - Rechnungsamt
Julian Bührer
Hauptstraße 69
79215 Elzach
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Sitzungstermine

Hier finden Sie die Termine, Tagesordnungen und Protokolle  zu den öffentlichen Gremiensitzungen