Briefwahl beantragen
Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Dazu kreuzen Sie dies auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung an (Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines). Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie per Post an die Gemeindebehörde senden, persönlich vorbeibringen oder vorbeibringen lassen.
Ebenso möglich ist die Antragstellung per Fax oder per E-Mail bei der Gemeindebehörde. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Achtung! Postweg beachten!
Letzter Tag für den Postversand der Briefwahlunterlagen ist der Donnerstag vor dem Wahltag. Briefwahlunterlagen, die am Freitag vor dem Wahltag beantragt werden, müssen persönlich bis 18:00 Uhr im Wahlamt abgeholt werden. Falls Sie kurzfristig am Wahltag erkrankt sind, können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag im Wahlamt bis 15:00 Uhr, gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags, beantragt werden.
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können am Wahltag bis 18:00 Uhr im Wahlamt abgegeben werden.
Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Beim Aufruf des Online-Antrags erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (Wahlbezirks- und Wählernummer) sind in das Antragsformular einzutragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
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