
Bodenrichtwerte der Stadt Elzach
er Gutachterausschuss ist verpflichtet, alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte auf den 31.12. eines geraden Kalenderjahres neu zu ermitteln und diese zu veröffentlichen. Die Werte zum Stichtag 31.12.2014 wurden in der Sitzung am 01. Juni 2015 neu festgesetzt. Diese Werte gelten bis zur Neufestsetzung.
Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Es handelt sich bei den Bodenrichtwerten um „Richtwerte“. Der Verkehrswert einzelner Grundstücke kann aufgrund verschiedener Faktoren, wie Grundstücksgröße, Lage, Zuschnitt und Beschaffenheit, erheblich von den Richtwerten abweichen. Für eine individuelle Bewertung eines Grundstücks empfiehlt sich die Einschaltung des Gutachterausschusses.
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) (116 KB)
Ab 01.07.2022 können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte hier abfragen.