CORONA - Allgemeinverordnung tritt außer Kraft
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Elzach hat entsprechende Information für Sie als Bürger zusammengestellt und hält sie hier auf der Homepage unter der Rubrik Corona auf dem Laufenden.
Bitte beachten Sie außerdem die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - Corona VO) vom 17.03.2020.
Diese ist am 18.03.2020 00:00 Uhr in Kraft getreten und ist bis zum Ablauf des 19.04.2020 gültig.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Elzach über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und Versammlungen ab 50 Personen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus vom 16.03.2020 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben!
Bereits eingeleitet Maßnahmen:
Absage von Sitzungsterminen
Die nächste Gemeinderatssitzung und alle Ortschaftsratssitzungen wurden abgesagt. Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 21.04.2020 statt.
Notfallbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Um wichtige Lebensbereiche nicht zum Erliegen zu bringen, werden in der Stadt Elzach für die Betreuung von Kindern, die eine Kita bzw. einen Kindergarten besuchen sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 6, deren Erziehungsberechtigte beide (bei Alleinerziehenden die/der Alleinerziehende) beruflich in Bereichen der kritischen Infrastruktur (siehe Definition des Sozialministeriums Baden-Württemberg) tätig sind, bei Bedarf Notgruppen eingerichtet. Kindergarten St. Nikolaus Elzach & Kindergarten St. Konrad Prechtal
Blutspender-Ehrungen
Die in der Kernstadt und den Ortsteilen anstehenden Blutspender-Ehrungen werden verschoben. Ersatztermine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.
Beerdigungen / Eheschließungen
In Anlehnung an die Allgemeinverfügung wird empfohlen, Trauerfeiern sowie Trauungen / Eheschließungen nur im engsten Familienkreis abzuhalten.
Alters- und Ehejubilare
Angesichts der vorherrschenden Situation und der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit Corona werden Bürgermeister Roland Tibi und die Ortsvorsteher bis auf weiteres die Besuche von Altersjubilaren und Ehejubilaren aussetzen. Wir bedauern dies sehr, sehen aber keine andere Möglichkeit.
Bleiben Sie gesund
Ihr
Roland Tibi
Stand: 18.03.2020
Allgemeinverfügung (12 KB) wird durch die Landesverordnung vom 17.03.2020 aufgehoben
Verordnung der Landesregierung (33 KB) vom 16.03.2020
Verordnung der Landesregierung vom 17.03.2020 (45 KB)