Finanzielle Hilfen und Rente

 

 

Zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungen werdender Mütter gehören der Mutterschutzlohn sowie das Mutterschaftsgeld. Sollten Sie sich in einer schwierigen sozialen oder wirtschaftlichen Situation befinden, helfen Ihnen verschiedene Stiftungen oder das Sozialamt.

Viele Hilfsangebote, die Sie gegebenenfalls bereits während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt Ihres Kindes weiternutzen oder erst dann beantragen. Ein Beispiel dafür ist die Hebamme, die Sie und Ihr Baby auch nach der Entbindung betreut.

Rente

Kindererziehungszeiten - wer Kinder in Deutschland erzieht und gewöhnlich dort mit ihnen lebt, bekommt Beitrgszeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Die Rentenbeiträge dafür zahlt der Bund.

Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich nicht wie andere rentenrechtliche Zeiten direkt auf die Höhe der Rente aus.

Sie haben aber Bedeutung für

  • die Erfüllung der Wartezeit für eine vorgezogene Rente (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte oder besonders langjährige Versicherte),
  • den Versicherungsschutz bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
  • der Gutschrift an zusätzlichen Entgeltpunkten für Erziehende, die gleichzeitig mehrere Kinder erziehen,
  • die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten (z.B. Anrechnungszeiten),
  • die Erhöhung der Mindestentgeltpunkte für Versicherte mit geringem Arbeitsentgelt, soweit es um die Frage geht, ob 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zusammenkommen.

Freigabevermerk

17.04.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

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Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51