Partnergemeinde Telfs/Tirol zu Gast in Elzach Meldung vom 23. Juni 2025

Übers Wochenende ist eine Delegation unserer Partnergemeinde Telfs/Tirol, bei uns in Elzach zu Gast. Seit 1990 haben wir mit der Marktgemeinde in der Nähe von Innsbruck eine Städtepartnerschaft. Zuvor bestanden schon viele Kontakte.

Schön, dass die Partnerschaft seit Jahrzehnten gelebt wird und sehr lebendig ist!

Bürgerbüro geschlossen am 26.06.2025 Meldung vom 17. Juni 2025

Bitte beachten Sie, dass am 26.06.2025 das Bürgerbüro aufgrund einer Fortbildung geschlossen bleibt. Wir bitten um Verständnis.

Deutschland-Ticket im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF): Ab sofort auch bequem fürs Smartphone verfügbar! Meldung vom 05. Juni 2025


Ab sofort können alle, die ihr Deutschland-Ticket beim Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) beziehen, dieses in der Wallet App speichern und so auch bei einer Kontrolle vorzeigen.

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG), die alle Abos im RVF betreut, hat eine entsprechende Lösung entwickelt. Künftig haben Kundinnen und Kunden die Wahl, ob sie ihr Deutschland-Ticket auf einer Chipkarte, im RVF „Mobilitätskarte“ genannt, oder für das Smartphone erhalten.

Wer kann das nutzen?
Auch wer ein Deutschland-Ticket Job hat, kann die Wallet App nutzen. Nutzerinnen des D-Ticket JugendBW müssen 16 Jahre alt sein, um ihr Abo für die Wallet App zu bekommen. Eine Wallet ist ein Aufbewahrungsort auf dem Smartphone für digitale Tickets. Auf dem I-Phone ist die Wallet bereits vorhanden, bei Android Smartphones muss unter Umständen noch eine entsprechende kostenlose App heruntergeladen werden.

Wie funktioniert es genau?
Wer ein Abo des Deutschland-Tickets abschließen will, muss dies weiterhin über das AboOnline-Portal der VAG erledigen. Dort kann zwischen „Wallet-App“ oder „Chipkarte“ gewählt werden.
Wer sich für die Wallet-Lösung entscheidet, erhält rechtzeitig vor Monatsbeginn per E-Mail einen Link, über den man das Abo der eigenen Wallet hinzufügen kann. Das Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel, solange der Abovertrag besteht. Sollte man sein Smartphone wechseln oder verlieren, kann man mit der Mail und dem Link erneut auf sein Ticket zugreifen.
Ein Screenshot ist übrigens kein gültiges Ticket und nicht erlaubt. Es wird bei der Kontrolle als Fehler erkannt.

Ist ein Wechsel zwischen Wallet und Chipkarte möglich?
Ja. Auch wer bereits über die VAG ein Abo eines D-Tickets bezieht, kann zur Wallet-App wechseln. Dies ist ebenfalls über das AboOnline-Portal der VAG möglich. Der Wechsel findet dann zum 1. des nächsten Monats statt. Dann ist der zugesendete Link aktiv und die Mobilitätskarte wird deaktiviert. Diese Mobilitätskarte ist dann gesperrt und muss entsorgt werden.

Welche weiteren Vorteile haben Kundinnen und Kunden von RVF/VAG?
Fahrgäste, die ihr Deutschland-Ticket über die VAG beziehen, erhalten neben der Möglichkeit, ihr Ticket in der Wallet-App zu speichern, auch Rabatte bei Frelo, Carsharing oder der Schauinslandbahn. Außerdem gibt es für sie die Mobilitätsgarantie, bei der Taxi- oder Carsharingkosten erstattet werden können.

In Elzach geht die Post ab! Meldung vom 03. Juni 2025

Die Notwendigkeit einer Postfiliale in einer kleinen Stadt ist unbestritten. In einer engen und hervorragenden Zusammenarbeit zwischen dem Gewerbeverein Elzach, dem Wirtschaftsförderer Wolfgang Koch und der Stadt Elzach ist es gelungen, mit der Stadtmühle Elzach einen nahtlosen Übergang der Postfiliale in Elzach sicherzustellen.

Stadtmüller Simon Gehring freut sich nun auf die neue Aufgabe. Für sein Geschäft, die Stadtmühle Elzach, bedeutet es, dass er eine zusätzliche Frequenz für sein sonstiges Sortiment erreicht. Der Politikbeauftragte von DHL, Martin Fichtner, sieht zusammen mit seiner Kollegin Manuela Maurer das Projekt als Leuchtturmprojekt für die DHL. Alle sind in dieser Sache Gewinner! So soll’s sein!

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)Ausschreibung Jahresprogramm 2026 Meldung vom 02. Juni 2025

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Unterstützt werden hier nicht konkurrierende Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des Angebots am Ort beitragen oder durch Neugründung ein neues Angebot vor Ort schaffen.

Im Fokus des Förderschwerpunkts Wohnen/Innenentwicklung steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale unter anderem durch
- Umnutzungen leerstehender Gebäude,
- umfassende Modernisierungen,
- Aufstockungen von Gebäuden
- sowie innerörtliche Nachverdichtungen.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag
Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger. Durch Förderanreize möchte das ELR diesen Prozess unterstützen. Zudem soll der Vorbildcharakter zum Beispiel des Bauens mit Holz belebt werden, um Nachahmer anzuregen. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe (wie z.B. Holz) als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird deshalb der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR.

Für die Antragstellung ist es notwendig, dass alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 12.09.2025 bei der Gemeinde vorliegen. Wir bitten deshalb darum, bereits frühzeitig mit der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten und die erforderlichen Antragsunterlagen abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen digital eingereicht werden müssen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wenden Sie sich bitte an das Rechnungsamt (Ansprechpartner: Herr Bührer Tel. 07682/804-30 E-Mail: julian.buehrer@elzach.de).
Es können nur Projekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung in 2026 beginnt und die vor der Programmentscheidung nicht begonnen worden sind.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.

Abgabetermin für Zuschussanträge örtlicher Vereine und Vereinigungen für das Haushaltsjahr 2026 Meldung vom 02. Juni 2025

Örtliche Vereine und Vereinigungen können im Rahmen der Haushaltsplanung der Stadt Elzach Zuschussanträge stellen.
Wir bitten um Einreichung der Zuschussanträge für das Jahr 2026 bis zum

Juni 2025.
Die Anträge können schriftlich oder per E-Mail an die Stadtverwaltung Elzach gestellt werden.
Bitte geben Sie die Gesamtkosten der geplanten Maßnahme und die Höhe des beantragten Zuschusses in Euro oder in Prozent an.
Während des Jahres gestellte Anträge müssen zurückgewiesen werden oder die Entscheidung bis zu den nächsten Haushaltsplanberatungen zurückgestellt werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rechnungsamt, Herrn Julian Bührer, Tel.: 07682/804-30; E-Mail: julian.buehrer@elzach.de
 
Stadt Elzach
Rechnungsamt

Badische Meisterschaft Kunstradfahren U15 Meldung vom 27. Mai 2025

Am 25.05.2025 fand in Lörrach die Badische Meisterschaft der Schüler U15 im Kunstradfahren statt.

Die Athletinnen des RVC Prechtal waren sehr erfolgreich. Gleich 2 x Silber (Lena Herr U11 und Miara Eble U15) und 1 x  Bronze (Hannah Herr) sahnten die Sportlerinnen des RVC Prechtal ab.

Miara Eble qualifizierte sich zudem mit einer ausgefahrenen Punktezahl von 78,5 Punkten zur Teilnahme an der Deutsche Meisterschaft.

Rheintalbahn Fahrplanänderungen, Zugausfälle und Ersatzverkehr im Juni 2025 Meldung vom 27. Mai 2025

Die DB Regio AG Baden-Württemberg informiert über die baubedingten Fahrplanänderungen bei den Zügen auf der Rheintalbahn im Monat Juni 2025. Die betroffenen Abschnitte und Zeiträume zu den jeweiligen Bauarbeiten entnehmen Sie bitte dem Plakat. (341 KB) Die weiteren Ausfälle.
Ende Juni werden kontinuierlich auf bahn.de/bauarbeiten ergänzt.

Verbindungsauskünfte – ganz aktuell und individuell: Auf der Webseite bahn.de und ganz schnell in der App DB Navigator.

Beachten Sie bitte die vom Zugverkehr abweichenden Fahrzeiten der Busse. Um keine kurzfristigen Änderungen zu verpassen, informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Fahrtantritt in den digitalen Reiseauskunftsmedien. Hier erhalten Sie über die Auswahl des jeweiligen Bahnhofs wichtige Informationen für Ihre Reise. Eine Übersicht aller Ersatzhaltestellen der DB Regio Baden-Württemberg finden Sie auf unserer Seite Regio Baden-Württemberg. Tagesaktuelle Informationen zu unseren Baustellen finden Sie unter bahn.de/bauarbeiten (mit baubedingten Fahrplanänderungen per E-Mail als Newsletter).

Ihre DB Regio AG Baden-Württemberg

Waldgenossenschaft Schwarzwald Breisgau Meldung vom 27. Mai 2025

Zum 31. Dezember 2024 hatte die Freiämter Bürgermeisterin Reinbold-Mench um Entpflichtung aus ihrer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit bei der Waldgenossenschaft gebeten. Dem Wunsch ist der Aufsichtsrat nachgekommen. Als neues Vorstandsmitglied der Waldgenossenschaft hat der Aufsichtsrat Klaus Hämmerle aus Winden im Elztal verpflichtet. Hannelore Reinbold-Mench wird in der anstehenden Generalversammlung der Waldgenossenschaft am 26.06.2025 in Elzach durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Goby offiziell verabschiedet werden.
 
Die Waldgenossenschaft ist der Dienstleister für alle 9 Forstbetriebsgemeinschaften, die 2.500 private Waldeigentümer vertreten und für nahezu alle Städte und Gemeinden im Landkreis Emmendingen. Die Waldfläche, die betreut wird, beträgt 25.000 Hektar. Die Genossenschaft vertritt ihre Mitglieder gegenüber der kleinen, mittelständischen und großen, weltweit operierenden Sägeunternehmen im Bereich Holzlieferung. Sie steuert Holzerntemaßnahmen für die Waldbesitzer, sogenannte Selbstwerbunghiebe, hilft bei Zahlungsausfällen von Sägeunternehmen, indem sie Versicherungen abschließt und ist forstpolitisch ein wichtiges Sprachrohr für die Waldbesitzer in der Raumschaft und im Land. Sie informiert ihre Mitglieder regelmäßig und übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit. Die Genossenschaft erwirtschaftet jährlich einen Umsatz von rund 10 Millionen €. Die Waldgenossenschaft hat die Anerkennung als forstwirtschaftliche Vereinigung erhalten und ist in vielen Bereichen des Waldes heute Problemlöser und Anlaufstelle.
Hannelore Reinbold-Mench war die Frau der ersten Stunde bei den Waldgenossenschaftsgründungen. Diese wurden damals aus kartellrechtlichen Gründen notwendig. Vorangegangen waren zahlreiche Gespräche mit den Forstbetriebsgemeinschaften, dem Genossenschaftsverband und der Forstdirektion Freiburg. In der Gründungsversammlung der Waldgenossenschaft Drei-Täler-Wald 2008 wurde sie zum Vorstand gewählt.
Daneben wurde die Waldgenossenschaft Oberes Elztal mit dem ehrenamtlichen Gründungsvorstand Clemens Bieniger, damals Bürgermeister von Winden im Elztal, gegründet.
Nach den Gründungsversammlungen mussten die Waldgenossenschaften zahlreiche Herausforderungen meistern.
Der nächste wichtige Entwicklungsschritt war, nachdem dies kartellrechtlich möglich geworden war, die Verschmelzung der Waldgenossenschaft Drei-Täler-Wald mit der Waldgenossenschaft Oberes Elztal 2017. Bei dieser notwendigen und gewünschten Verschmelzung war Bürgermeisterin Reinbold-Mench die maßgebliche Kraft, die die Verschmelzung umsetzte. Ihr juristischer Sachverstand war dabei besonders hilfreich.  Sie wurde auch anschließend als Vorstandssprecherin der neu entstandenen Genossenschaft bestellt, Freiamt wurde Sitz der neuen Genossenschaft.
 
Die Genossenschaft musste schon einige Stürme überstehen: Erinnert sei an die Beseitigung der Sturmfolgen im Wald nach „Quentin“, „Burglind“ und „Friederike“
Auch einige finanziellen Stürme in Form von Insolvenzen wichtiger Kunden mussten überstanden werden.
Hannelore Reinbold-Mench gelang es, im Rahmen des neuen Verfahrens des Bundeskartellamtes , das  gegen die Forstverwaltung gerichtet war, dessen Präsidenten zu einem Gespräch mit den Waldbesitzern nach Freiamt einzuladen. Viele Forstorganisationen aus dem Schwarzwald, welche unterwegs waren, sich neu zu organisieren haben sich Rat bei der Waldgenossenschaft und bei Vorständin Reinbold-Mench geholt. Verschiedene Waldgenossenschaftsgründungen in anderen Landkreisen wurden durch sie begleitet. Der Holzverkauf der Genossenschaft Schwarzwald-Breisgau wurde weiter professionalisiert, zusätzliche Geschäftsfelder im Bereich Energieerzeugung und Selbstwerbungen wurden erschlossen und erweitert.
Seit dieser Verschmelzung war die Genossenschaft und Frau Reinbold-Mench weiter aktiv,
so gab es im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit eine Beteiligung bei Waldtagen,
 
Das Team der Waldgenossenschaft besteht aktuell aus einem ehrenamtlichen Aufsichtsrat mit Michael Goby, Josef Schätzle , Jörg Disch und Dieter Loos, den ehrenamtlichen Vorständen Roland Tibi, Klaus Hämmerle und Thomas Weis sowie der Geschäftsführung mit Karl Weber und Marco Wieber. Hannelore Reinbold-Mench wurde von den Vorstandskollegen und dem Aufsichtsrat entpflichtet.


Quelle: Waldgenossenschaft Schwarzwald Breisgau

Rundwanderweg "Panoramaweg Katzenmoos" eröffnet Meldung vom 22. Mai 2025

Der ausgeschilderte Rundwanderweg beginnt und endet am Ortsausgang Elzachs in Richtung Biederbach, der Einstieg kann aber auch von anderen Punkten erfolgen.

Nach dem teils steilen Anstieg auf die Katzenmooser Höhe umrundet er auf der Hochfläche die weitläufigen Wiesen Katzenmoos, ehe es wieder oberhalb von Weinersberg hinab zum Ausgangspunkt geht. Auf den rund 11 Kilometern gilt es moderate 300 Höhenmeter zu bezwingen. Ein Großteil des Untergrunds sind Naturpfade, Wiesen- und Forstwege.

Die Tour ist online in den Tourenplanungs-Portalen Outdooractive und Komoot einseh- und downloadbar sowie auf der ZweiTälerLand-Website enthalten.


Quelle: Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

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Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51