ZEITWEISE AMPELREGELUNG FÜR ENGSTELLE IN WINDEN

In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Fahrzeuge auf der Bundesstraße 294 im Bereich der bekannten Engstelle in Oberwinden stetig zugenommen. Die Verkehrsführung erfolgt dort nur einspurig, durch eine entsprechende Beschilderung erhält der in Richtung Elzach fahrende Verkehr an der Engstelle Vorrang. Dies führt dazu, dass insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr, aber zunehmend auch auf dem Rückweg am Nachmittag und frühen Abend, die in Richtung Waldkirch fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Engstelle mitunter erhöhte Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Mit der Einführung einer Ampelregelung soll der Fahrzeugfluss aus Elzach in Richtung Waldkirch künftig verbessert werden. Hierzu wird am Dienstag, 21. Januar 2020 in Oberwinden an der bestehenden Fußgängerampel eine Signalsteuerung eingerichtet. Sie ermöglicht es, den Verkehr in Richtung Elzach mit einer sogenannten Pförtnerregelung zeitweilig automatisch anzuhalten. Damit soll erreicht werden, dass der Verkehr in Richtung Waldkirch schneller fließen kann als dies gegenwärtig der Fall ist. Diese ampelgesteuerte Verkehrsregelung soll in den Hauptverkehrsverkehrszeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 6:30 Uhr und 8:30 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr gelten. Am Freitag ist dies von 6:30 Uhr bis 8:30 Uhr der Fall sowie unter Berücksichtigung des Wochenendbeginns von 12:00 bis 17:00 Uhr. Für die übrigen Zeiträume unter der Woche sowie am Wochenende ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Ampelregelung vorgesehen. Die bestehende Vorrangregelung gewährleistet insoweit für die einspurige Verkehrsführung in der Engstelle den bestmöglichen Verkehrsfluss.

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