Schöffenwahl / Jugendschöffenwahl

Die Stadt Elzach sucht Schöffen/Schöffinnen und Jugendschöffen/Jugendschöffinnen

 "Schöffen" oder "Schöffinnen" sind Bürgerinnen oder Bürger, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten teilnehmen. Sie haben dabei die gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter_innen und  tragen somit auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte Bürger und Bürgerinnen aus Elzach mit deutscher Staatsangehörigkeit zwischen 25 und 69 Jahren vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen. Es werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neue "Schöffen" oder "Schöffinnen" und "Jugendschöffen" oder "Jugendschöffinnen" gesucht. Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbungen bis Freitag, 31. März 2023. 
Der Gemeinderat der Stadt Elzach beschließt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die Kandidaten, die beim Amtsgericht eingereicht und im Spätsommer 2023 gewählt werden.

Einige Anforderungen der Schöffenwahl im Überblick:
- mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt (zum 01.01.2024)
- Wohnhaft in Elzach
- deutsche Staatsangehörigkeit
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse 
- keine Personen die hauptamtlichen in der Justiz tätig sind
- gegen die Bewerbenden läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann
- keine Personen die in den letzten 10 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden sind
- Personen die nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren
- Personen die sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben

Besonders folgende Fähigkeiten sind gefragt:
- Verantwortungsbewusstsein 
- Soziale Kompetenzen 
- Erfahrung im Umgang mit Menschen
- gesundheitliche Eignung
- über Rechte und Pflichten informiert sein
- bereit sein, Zeit zu investieren
- auch in schwierigen Situationen, objektiv und unvoreingenommen sein

Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen ist bei der Jugendschöffenwahl wichtig. 
Es sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich.
Es handelt sich hierbei um ein Ehrenamt, weshalb kein Gehalt sondern eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz gezahlt wird.

Gerne können Sie sich mit den oben abgelegten Formularen bewerben.
 
Weitere Angaben zur Schöffenwahl finden Sie hier: Schöffenwahl 2023

Ihr Kontakt zu uns

Stadtverwaltung Elzach
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Telefon 07682 - 804 - 0
Fax 07682 - 804 - 55

Öffnungszeiten

Montag - Freitag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51