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Preise und Regelungen


Preise und Regelungen für die Netznutzung
von Stromnetzen der Stadtwerke Elzach


Mit dem Inkrafttreten des "Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" (EnWG) am 13. Juli 2005 wurde das bisher geltende "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" vom April 1998 abgelöst. Ergänzend dazu traten am 29. Juli 2005 die "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)" und die "Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)" in Kraft.

Die Stadtwerke Elzach - nachfolgend SWE genannt - hat beim Wirtschaftsministerium Baden Württemberg als Landesregulierungsbehörde die Genehmigung ihrer Netzentgelte nach den Anforderungen des EnWG und der vorgenannten Verordnungen beantragt.

Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die Nutzung der Verteilnetze der SWE sind von der Landesregulierungsbehörde mit Beschluss vom 05. Dezember 2006 genehmigt worden und gelten gemäß dem Genehmigungsbescheid.

Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, behalten wir uns, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Landesregulierungsbehörde, vor.

Allgemeine Regelungen
Der Einfachheit halber verweisen wir bezüglich der allgemeinen Regelungen auf die entsprechenden Seiten unseres vorgelagerten Netzbetreibers, der EnBW AG.

Die Netznutzungsentgelte sind nicht rechtskräftig festgestellt. Die Abrechnung steht deshalb unter dem Vorbehalt der Entscheidung auf dem Rechtsweg.

Das Stromnetz der Stadtwerke Elzach ist ab dem 01.01.2012 an die EnBW verpachtet. Ab diesem Zeitpunkt wird deshalb hiermit auf das Preisblatt der EnBW verwiesen.
Link zum Preisblatt der EnBW

Download Preisblätter