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Netzanschluss


Bedingungen


Die Stadtwerke Elzach (SWE) als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an die Netze der SWE technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.

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