Sie sind hier: Verträge Verteilernetz
Weiter zu: Strom
Allgemein:
Übersicht
Impressum
Kontakt
Die hier veröffentlichten Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 29. Juli 2005 die rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung der Netze der Stadtwerke Elzach (SWE).
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der SWE abgeschlossen. Er regelt die Herstellung und Bereithaltung des elektrischen Netzanschlusses für eine Kundenanlage mit den entsprechenden Kostenregelungen. Ergänzend zum Netzanschlussvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag.
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen einem Netznutzer, der einen separaten Stromlieferungsvertrag vereinbart hat und somit gleichzeitig Anschlussnutzer ist, und der SWE abgeschlossen. Ergänzend zum Netznutzungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrag.
Der Anschlussnutzungsvertrag wird bei einem Netzanschluss ab Mittelspannung zwischen einem Anschlussnutzer, der einen "All-inclusive-Stromliefervertrag" (Stromlieferung und Netznutzung) vereinbart hat, und der SWE abgeschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben. Die Netznutzung ist hierbei zwischen dem Lieferanten und der SWE in einem Lieferantenrahmenvertrag geregelt. Ergänzend zum Anschlussnutzungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss-, Netznutzungs-, und Anschlussnutzungsvertrag.
Die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss eines Grundstücks / Gebäudes an das Mittelspannungsnetz (20 kV) / Niederspannungsnetz (0,4 kV) der SWE sowie die Anschlussnutzung und die Netznutzung" stellen wir Ihnen im PDF Download-Bereich auf dieser Seite zur Verfügung.
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und der SWE abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs und die Netznutzung bei all-inclusive-Stromlieferverträgen sowie die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der SWE.
| Downloads |